.

Rahmenordnung für den Studiengang Evangelische Theologie (Pfarramt/Diplom/Magister Theologiae)

Vom 26./27. März 2009

(ABl. EKD 2009 S. 113)

Lfd.Nr.
Änderndes Recht
Datum
Fundstelle
Paragrafen
Art der Änderung
bisher keine Änderungen erfolgt
###
Beschlossen am 26. März 2009 von der Kirchenkonferenz und am 27. März 2009 vom Rat der EKD.
#

1.
Folgende Gesichtspunkte leiten die Rahmenordnung und sind bei ihrer Ausgestaltung zu beachten1#:
  • Das Grundstudium führt inhaltlich und methodisch so in die Evangelische Theologie ein, dass die Studierenden im Hauptstudium selbständig exemplarische Schwerpunkte bilden können.
  • Das Hauptstudium dient der systematischen und exemplarischen Ausweitung und Vertiefung der im Grundstudium gewonnenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten.
  • Das Hauptstudium endet mit einer Integrationsphase, in der sich die während des Grund- und Hauptstudiums gewonnenen Einsichten zu einem fächerübergreifenden Zusammenhang verdichten.
  • Die Ausbildung zum Beruf des Pfarrers oder der Pfarrerin verläuft in den zwei Phasen von Hochschulstudium und Kirchlichem Vorbereitungsdienst. Beide Phasen stützen und entlasten sich gegenseitig. Die professionelle Einübung in die pastoralen Arbeitsfelder bleibt dem Kirchlichen Vorbereitungsdienst vorbehalten.
  • Grund- und Hauptstudium sind so zu gestalten, dass den Studierenden ein Hochschulwechsel jederzeit ohne Zeitverlust möglich ist.
  • Maßgeblich sind die in der gültigen Rahmenordnung über die Zwischenprüfung (RZO)2#, in der Rahmenordnung für die Erste Theologische Prüfung/die Diplomprüfung in Evangelischer Theologie (RPO)3# und in der Übersicht über die Gegenstände des Studiums der Evangelischen Theologie und die Voraussetzungen und Gegenstände der theologischen Prüfungen (»Stoffpläne«)4# niedergelegten Anforderungen.
  • Gleichwertigkeit setzt voraus, dass durch den Besuch der Module die in den Stoffplänen und der Rahmenprüfungsordnung genannten Anforderungen zum Abschluss des 4. Semesters (Zwischenprüfung, gegebenenfalls zuzüglich max. 2 Sprachsemester) bzw. zum Abschluss des 10. Semesters (Abschlussexamen, zuzüglich max. 2 Sprachsemester) erfüllt werden.
2.
Die modulare Struktur des Studiums hat die Aufgabe, diese Anliegen zu fördern. Sie soll einer flexiblen und offenen Studiengestaltung dienen und damit auch dem zunehmenden Bedarf an Teilzeitstudium entgegenkommen.
2.1
Eine Strukturierung durch Module, die dem Ziel gerecht wird, den Studierenden Mobilität zu ermöglichen, ist an den hochschulübergreifenden Konsens über die Definition von Modulen gebunden. Wechselseitige Anerkennung von Modulen, Modulteilen und/oder einzelnen Lehrveranstaltungen, z. B. beim Hochschulwechsel, setzt Vergleichbarkeit der Module voraus. Dazu bedarf es der Festlegung inhaltlicher und formaler Kriterien, die nach dem Grundsatz des Vertrauens in wissenschaftliche Leistungsfähigkeit Gleichwertigkeit, nicht aber Einheitlichkeit sichern. Gleichwertigkeit von Modulen ist gegeben, wenn sie einander in Inhalt, Umfang und Anforderungen im Wesentlichen entsprechen. Dabei ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung und -bewertung vorzunehmen, die inhaltlich von den Rahmenprüfungsordnungen (RZO, RPO) bestimmt wird. Didaktisch orientiert sich die Modulbildung am Disziplinbezug (s. 3).
2.2
Unter einem Modul wird eine thematisch und zeitlich abgerundete und in sich abgeschlossene Studieneinheit verstanden, die zu einer auf das jeweilige Studien- oder Teilstudienziel bezogenen Teilqualifikation führt. Als Richtwert für den quantitativen Umfang eines Moduls gelten ca. 10 Leistungspunkte (ist = 300 studentische Arbeitsstunden). Der erfolgreiche Abschluss eines Moduls wird nach Erbringen aller zu ihm gehörenden Teilleistungen bescheinigt.
Module können sich aus verschiedenen Lehr- und Lernformen (wie z. B. Vorlesungen, Seminare, Übungen, Praktika usw.) zusammensetzen. Ein Modul kann Inhalte eines einzelnen Semesters oder des Studienganges umfassen. Es kann sich über ein oder zwei, in Ausnahmefällen über mehrere erstrecken.
Module können im Rahmen der geltenden Prüfungsordnungen5# mit Prüfungen abgeschlossen werden.
2.3
Zur Beschreibung von Modulen gehören folgende Angaben:
  1. Inhalte, Ziele, Kompetenzen und zu erreichende Teilqualifikationen
  2. Lehrformen
  3. Voraussetzungen für die Teilnehmenden
  4. Verwendbarkeit
  5. Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten
  6. Regelung zu Noten
  7. Häufigkeit des Angebots
  8. Arbeitsaufwand
  9. Dauer
2.4
Starre Festlegungen, die eine flexible Gestaltung des Lehrangebots verhindern, sind zu vermeiden. Die Möglichkeit zum Hochschulwechsel muss jederzeit gegeben sein.
3.
Evangelische Theologie hat in Form ihrer Disziplinen eine eigene bewährte Binnendifferenzierung entfaltet6#. Sie bildet die didaktische Grundlage für die Modulbildung.
3.1
Die Disziplinen Altes Testament, Neues Testament, Kirchengeschichte, Systematische Theologie und Praktische Theologie werden deshalb in je einem Basismodul und in je einem Aufbaumodul studiert; der Umfang dieser Module soll sich nicht gravierend unterscheiden.
Dazu tritt mindestens ein Modul in Religionswissenschaft und Missionswissenschaft bzw. Interkultureller Theologie sowie ein Modul in Philosophie; letzteres wird durch das Philosophicum abgeschlossen7#.
Der Eintritt in das Studium wird durch ein als Propaedeuticum gestaltetes Grundlagen-Modul begleitet. In beiden Studienphasen ist mindestens je ein Interdisziplinäres Modul zu belegen.
Im Grundstudium ist mindestens ein Viertel, im Hauptstudium mindestens ein Drittel des Studienvolumens dem frei gestaltbaren Wahl- und Wahlpflichtbereich vorbehalten. Die Lehrveranstaltungen des Wahl- und Wahlpflichtbereichs sind von den Studierenden nach eigener Interessenlage im Rahmen der Vorgaben der Stoffpläne zu belegen. Sie dienen der Erweiterung und Vertiefung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und der Schwerpunktsetzung in den genannten fünf Fächern sowie in der Philosophie und der Religionswissenschaft und Missionswissenschaft bzw. Interkulturellen Theologie und der Erweiterung der Kenntnisse auf mindestens einem an der jeweiligen Fakultät einschlägigen Spezialgebiet. Die örtlichen Ordnungen können hier Vorgaben machen. Dabei ist der Beschlusslage Rechnung zu tragen, dass das Studium nicht vollständig verplant werden soll.
3.2
Daraus ergibt sich folgende Grundstruktur:
Grundstudium
Sprachmodule I-III
Grundlagen-Modul Einführung in das Studium der Evangelischen Theologie (Propaedeuticum)
Basismodul Altes Testament
Basismodul Neues Testament
Basismodul Kirchengeschichte
Basismodul Systematische Theologie
Basismodul Praktische Theologie
Interdisziplinäres Basismodul
Lehrveranstaltungen im Wahlpflicht- und Wahlbereich
Hauptstudium
Aufbaumodul Altes Testament
Aufbaumodul Neues Testament
Aufbaumodul Kirchengeschichte
Aufbaumodul Systematische Theologie
Aufbaumodul Praktische Theologie
Interdisziplinäres Aufbaumodul
Lehrveranstaltungen im Wahlpflicht- und Wahlbereich
Grund- oder Hauptstudium
Modul Philosophie (Philosophicum)
Modul Religionswissenschaft und Missionswissenschaft
bzw. Interkulturelle Theologie
3.3
Die Basismodule vermitteln die grundlegenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für das erfolgreiche Studium der Disziplinen Altes Testament, Neues Testament, Kirchengeschichte, Systematische Theologie und Praktische Theologie erforderlich sind. Die Aufbaumodule dienen der exemplarischen Erweiterung und zielgerichteten Vertiefung der in den Basismodulen gewonnenen Kompetenzen. Innerhalb der Module ist das gegenseitige Ersetzen von Veranstaltungstypen möglich, wenn sie inhaltlich kompatibel sind (Stoffpläne, Rahmenordnung für die Zwischenprüfung) und die Zahl der Leistungspunkte im Modul erreicht wird.
4.
Im Blick auf Inhalte, Lehrformen, Voraussetzungen, Angebotshäufigkeit und Dauer ist auf die Kombinationsmöglichkeit der Module mit den Modulen für Lehramtsstudiengänge in Evangelischer Religionslehre zu achten. Das gilt besonders für die Basismodule.
5.
Der Abschluss des Grundstudiums auf Grund der Zwischenprüfung ist zu bescheinigen. Zur Vorbereitung auf die Zwischenprüfung wird ein Arbeitsaufwand (Work - load) von 8 Leistungspunkten ausgewiesen. Der Abschluss des Grundstudiums setzt neben einem 120 Leistungspunkte umfassenden viersemestrigen Studium der genannten Module und der erfolgreichen Ablegung der Zwischenprüfung das erfolgreiche Ablegen von Sprachprüfungen in Latein, Griechisch und Hebräisch voraus. Für diese Sprachstudien wird das Grundstudium nach RPO § 3 um zwei Semester verlängert.
6.
Für die Integration der Elemente des theologischen Studiums ist ein Konto von 60 LP zu reservieren. Das entspricht einer Studienzeit von 2 Semestern.
Die Integrationsphase wird über seminaristische Lehrveranstaltungen in den Hauptfächern sowie ggf. in weiteren Prüfungsfächern organisiert, die auf mindestens zwei Module verteilt werden. Diese Module haben zusammen einen Gesamtumfang von 30 Leistungspunkten.
Für die Anfertigung der Wissenschaftlichen Abschlussarbeit wird in einem Examensmodul ein Arbeitsaufwand von 20 LP veranschlagt, für die Anfertigung der Praktisch- Theologischen Ausarbeitung ein Arbeitsaufwand von 4 LP. Dabei ist berücksichtigt, dass sich die Arbeitszeit eines Fachsemesters über fünf Monate erstreckt.
7.
Das Examen findet als zusammenhängende Abschlussprüfung nach RPO statt. Dabei besteht die Möglichkeit, Teile dieser Prüfungsleistungen wie Klausuren und mündliche Prüfungen im Grund- und/oder Hauptstudium zu absolvieren. Die Kirchlichen Prüfungsämter können die Verantwortung für die Durchführung der Ersten Theologischen Prüfung ganz (schriftliche und mündliche Prüfungen) oder teilweise (schriftliche Prüfungen) den Evangelisch-Theologischen Fakultäten oder Fachbereichen übertragen.
Die Rahmenordnung wurde am 11.10.2008 bereits vom Evangelisch-theologischen Fakultätentag beschlossen; sie tritt am 1.10.2009 in Kraft.

#
1 ↑ Grundlegend: Grundsätze für die Ausbildung und Fortbildung der Pfarrer und Pfarrerinnen der Gliedkirchen der EKD, in: Michael Ahme, Michael Beintker, Theologische Ausbildung in der EKD. Dokumente und Texte aus der Arbeit der Gemischten Kommission/ Fachkommission I zur Reform des Theologiestudiums (Pfarramt und Diplom) 1993–2003, Leipzig 2005, 11–67.
#
2 ↑ Siehe Ahme/Beintker, Theologische Ausbildung in der EKD, 81–94.
#
3 ↑ Siehe aaO., 109–124.
#
4 ↑ Siehe aaO., 95–107.
#
5 ↑ Siehe den Hinweis auf die geltenden Rahmenordnungen unter 1, vorletzter Spiegelstrich.
#
6 ↑ Siehe Grundsätze für die Ausbildung und Fortbildung der Pfarrer und Pfarrerinnen der Gliedkirchen der EKD (Anm. 1), 36–44.
#
7 ↑ Siehe Richtlinien zur Prüfung in Philosophie (Philosophicum) (2004), in: Ahme/Beintker, 127–128.