.

Arbeitsrechtsregelung über die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Pflegedienst

Außer Kraft gesetzt zum 31. August 2020
durch § 2 der Arbeitsrechtsregelung vom 6. März 2020
(ABl. EKD 2020 S. 126)

####
Ab 1. September 2020 gilt der
in der Anlage 2 zur Dienstvertragsordnung der EKD (FIS 4.13) unter Nr. 10 eingefügte Einzelgruppenplan: