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Gemeinsame Erklärung von Gustav-Adolf-Werk e. V. Diasporawerk der Evangelischen Kirche in Deutschland (GAW) und Martin-Luther-Bund, Diasporawerk evangelisch-lutherischer Kirchen e. V.

Vom 15. November 1994

(ABl. EKD 1995 S. 454)

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Gustav-Adolf-Werk e. V. Diasporawerk der Evangelischen Kirche in Deutschland (GAW) und Martin-Luther-Bund, Diasporawerk evangelisch-lutherischer Kirchen e. V., übernehmen beide den wichtigen Dienst an der Diaspora, zu dem sich sowohl die Evangelische Kirche in Deutschland als auch die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands verpflichtet haben.
Die Arbeit des Gustav-Adolf-Werkes e. V. geschieht dabei gemäß § 1 (1) der Satzung vom 19. Juni 1992 »zur Stärkung der Gemeinschaft des Glaubens in ökumenischer Verantwortung durch geistliches und materielles Miteinanderteilen«.1#
Die Arbeit des Martin-Luther-Bundes will dabei gemäß § 2 der Satzung vom 1. Januar 1986 »in Bindung an das lutherische Bekenntnis den in der Zerstreuung lebenden Schwestern und Brüdern geistliche und materielle Hilfe zur kirchlichen Sammlung geben und den Zusammenhalt der Lutherischen Kirche in Deutschland fördern«.
Das Gustav-Adolf-Werk ist Diasporawerk der Evangelischen Kirche in Deutschland. Das kommt im Namen zum Ausdruck und ist in der Satzung in den §§ 1 (3), 2 (4) und 5 (1e) festgelegt.
Der Martin-Luther-Bund ist Diasporawerk der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands, wie es die Bischofskonferenz und die Kirchenleitung am 7. März 1967 beschlossen haben: »Der Martin-Luther-Bund, Diasporawerk evangelisch-lutheri-scher Kirchen e. V. in Erlangen wird gemäß § 3 Abs. 1 des Kirchengesetzes über die Stellung lutherischer kirchlicher Werke vom 27. Januar 1949 als Werk der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands anerkannt.«
Das Gustav-Adolf-Werk und der Martin-Luther-Bund verstehen ihre Wahrnehmung der Verantwortung für die Diaspora als eine Ausführung des Artikels 16,2 der Grundordnung der EKD: »Ebenso weiß sich die Evangelische Kirche in Deutschland zum Dienst an der evangelischen Diaspora gerufen« sowie des Artikels 3,1 und 3,2 der Verfassung der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands: »Die Vereinigte Kirche weiß sich in der die Länder- und Völkergrenzen überschreitenden Einheit des Bekenntnisses mit allen evangelisch-lutherischen Kirchen der Welt verbunden. Sie ist bereit, sich an der ökumenischen Arbeit der gesamten Christenheit zu beteiligen.«
Aufgrund des gemeinsamen Auftrages zum Dienst an der Diaspora bestätigen das Gustav-Adolf-Werk und der Martin-Luther-Bund folgende Absprachen:
  1. Soweit es sich um kirchenleitende Gremien handelt, ist das Gustav-Adolf-Werk gegenüber der Evangelischen Kirche in Deutschland, der Martin-Luther-Bund gegenüber der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands und dem Deutschen Nationalkomitee des Lutherischen Weltbundes für beide Diasporawerke federführend. Dabei wird vorausgesetzt, dass in Grundsatzfragen eine vorherige Konsultation und nachfolgend Information des Partnerwerkes erfolgt.
  2. Im Blick auf Gremien mit projekt- und programmbezogener Thematik ist die Mitarbeit beider Werke wünschenswert und abzusprechen.
  3. Beide Werke sind an einer engen und ergänzenden Arbeitsweise auch im Bereich der Landeskirchen und in der Diaspora interessiert und bringen dies gegenüber ihren Partnern im Bereich der jeweiligen Landeskirchen und in der Diaspora zum Ausdruck.
  4. Neben der Zusammenarbeit der Zentralen finden in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal jährlich, Treffen von Gustav-Adolf-Werk und Martin-Luther-Bund statt.
Erlangen/Leipzig, 15. November 1994
Für das Gustav-Adolf-Werk e. V.
Diasporawerk der Evangelischen Kirche in Deutschland (GAW)

Dr. Dr. Karl-Christoph Epting
Kirchenrat
Präsident
Für den Martin-Luther-Bund,
Diasporawerk evangelisch-lutherischer Kirchen e. V.

Prof. Dr. Joachim Heubach
Landesbischof em.
Präsident

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1 ↑ Ebenso in der geänderten Fassung vom 26. September 2005, Nr. 6.2.2.