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Geltungszeitraum von: 01.04.2021

Geltungszeitraum bis: 30.06.2023

Visitationsordnung
für die Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr

Vom 2. März 2021

(VOBl des Ev. Militärbischofs A1/2021)

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1. Grundsätze und Ziele der Visitation

Niemand kann für sich allein Christin oder Christ sein. Christinnen und Christen brauchen den Austausch mit anderen. Sie sind angewiesen auf Hilfe und Vergewisserung und benötigen auch das kritische Gespräch (vgl. 1. Kor. 12, 4-26; Röm. 1, 11f.; Apg. 14, 21ff.). Dies gilt insbesondere für die hauptamtlich in der Kirche Handelnden.
Dieses Miteinander in der Kirche findet in der Visitation seinen Ausdruck. Sie ist geschwisterlicher Besuchsdienst und geschieht in der Einheit von theologischen, seelsorglichen und rechtlichen Gesichtspunkten. In der Militärseelsorge wirken Kirche und Staat zusammen, um Angehörigen der Bundeswehr die Ausübung ihres Glaubens und ihrer Glaubens- und Gewissensfreiheit zu ermöglichen. In diesem Horizont bietet es sich an, staatliche und kirchliche Fachaufsichtsprüfungen mit kirchlich-geschwisterlichem Besuchshandeln zu verknüpfen.
Bei der Visitation wird gemeinsam nach der auftragsgemäßen, gegenwartsbezogenen und den anvertrauten Menschen zugewandten Verkündigung des Evangeliums in Wort und Tat in allen Handlungsfeldern der Militärseelsorge – Gottesdienst, Seelsorge und Unterricht – gefragt.
Ziel der Visitation ist es, die in der Evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Erfüllung ihres Auftrages in Zeugnis und Dienst zu unterstützen, Konzeptionen für die Arbeit zu überlegen, Gemeinschaft zu stärken und zur Selbstprüfung anzuregen. Die Visitation ermutigt zur Wahrnehmung der Verantwortung füreinander und zur erforderlichen Fürsorge.
Sie ermutigt zur Weiterführung des ökumenischen Gesprächs, zu diakonischem Handeln, zur Beteiligung an missionarischen Aktivitäten und zur Wahrnehmung der Mitverantwortung für Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung.
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2. Visitierte und Visitierende

Visitiert werden
  • die personalen Seelsorgebereiche und Militärkirchengemeinden mit den zuständigen Evangelischen Militärpfarrämtern sowie
  • die Evangelischen Militärdekanate.
In ihrem bzw. seinem Auftrag führt in der Regel die Leiterin bzw. der Leiter des zuständigen Evangelischen Militärdekanates die Visitation anlässlich der Fachaufsichtsprüfung durch. Die Militärbischöfin bzw. der Militärbischof soll jährlich mindestens einen personalen Seelsorgebereich bzw. eine Militärkirchengemeinde pro Dekanatsbereich sowie alle zwei Jahre ein Evangelisches Militärdekanat visitieren.
Im Falle von militärbischöflichen Visitationen sind die Verantwortlichen der örtlich zuständigen Landeskirchen oder ihrer Untergliederungen bei Militärkirchengemeinden stets, bei personalen Seelsorgebereichen immer dann einzubeziehen, wenn dies im landeskirchlichen Ausführungsgesetz zum Militärseelsorgevertrag oder in der jeweiligen Vereinbarung über die Bildung eines personalen Seelsorgebereichs vorgesehen ist.
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3. Gegenstand der Visitation

Die Visitation umfasst in der Regel alle Handlungsfelder der Militärgeistlichen. Sie nimmt Einblick in
  • Gottesdienst,
  • seelsorgliche Dienste,
  • Rüstzeiten,
  • Amtshandlungen,
  • Unterrichte und
  • die verschiedenen Formen, in denen Gemeindearbeit1#
Der Anteil der Pfarrhelferin bzw. des Pfarrhelfers an Verkündigung und Seelsorge soll wertschätzend wahrgenommen werden. Je nach Situation und zeitlichen Möglichkeiten soll es Begegnungen mit den zuständigen militärischen Verantwortlichen, verschiedenen Gruppen aus dem personalen Seelsorgebereich bzw. der Militärkirchengemeinde (z.B. Beiräten) sowie mit ökumenischen Partnern geben.
Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des öffentlichen Lebens am Standort sowie mit den jeweils zuständigen landeskirchlichen Repräsentantinnen und Repräsentanten können ebenfalls ins Programm der Visitation einbezogen werden.
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4. Visitation der personalen Seelsorgebereiche und Militärkirchengemeinden
4.1 Turnus

Jeder personale Seelsorgebereich bzw. jede Militärkirchengemeinde soll in der Regel alle fünf Jahre visitiert werden. Spätestens im siebten Jahr hat eine Visitation stattzufinden.
Unabhängig von der turnusmäßigen Visitation kann eine außerplanmäßige Visitation auf Veranlassung der bzw. des Visitierenden oder auf Wunsch der Leiterin bzw. des Leiters eines Evangelischen Militärpfarramtes oder eines Evangelischen Militärdekanates stattfinden.
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4.2 Visitationsplan

Der Visitationsplan entspricht dem Plan des Evangelischen Kirchenamtes für die Bundeswehr (EKA) für die Durchführung der Fachaufsichtsprüfungen. Der Bischofskonvent legt bis zum 30. Juni eines jeden Jahres fest, welche personalen Seelsorgebereiche bzw. Militärkirchengemeinden und Evangelischen Militärdekanate durch die Militärbischöfin bzw. den Militärbischof im nächsten Jahr visitiert werden. Das EKA stellt sicher, dass die betroffenen Dienststellen informiert werden.
Der genaue Visitationstermin wird sechs Monate vor Beginn der Visitation in Absprache mit den zuständigen Evangelischen Militärdekanaten und Evangelischen Militärpfarrämtern festgelegt.
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4.3 Vorbereitung

Zur Vorbereitung der Visitation legt die Leiterin bzw. der Leiter des zuständigen Evangelischen Militärpfarramtes der bzw. dem Visitierenden spätestens zwei, im Falle einer militärbischöflichen Visitation spätestens vier Wochen vor der Visitation einen Bericht vor, in dem alle Arbeitsfelder vorgestellt werden und auf besondere Entwicklungen oder Herausforderungen im personalen Seelsorgebereich bzw. in der Militärkirchengemeinde hingewiesen wird (Vorbereitungsbericht).
Der Vorbereitungsbericht entspricht dem durch das EKA vorgegebenen Fachaufsichtsprüfungsbericht Teil I.
Im Falle einer militärbischöflichen Visitation fügt die Leiterin bzw. der Leiter des zuständigen Evangelischen Militärdekanates dem Vorbereitungsbericht eine Einschätzung hinzu. Die Einschätzung enthält Angaben über den Stand, die Entwicklung und etwaige Problemanzeigen in der Arbeit am Standort sowie die Erwartungen, die mit der Visitation verbunden werden.
Vor Übermittlung an die bzw. den Visitierenden ist die Einschätzung der Leiterin bzw. dem Leiter des zuständigen Evangelischen Militärpfarramtes bekannt zu machen; ihr bzw. ihm ist in ausreichendem Zeitrahmen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Der bzw. die Visitierende legt in Absprache mit der Leiterin bzw. dem Leiter des zuständigen Evangelischen Militärpfarramtes sowie des zuständigen Evangelischen Militärdekanates das Programm für den Ablauf der Visitation fest.
Das zuständige Evangelische Militärpfarramt plant jede militärbischöfliche Visitation mit den zuständigen militärischen Verantwortlichen und den Mitgliedern des personalen Seelsorgebereiches bzw. der Militärkirchengemeinde, gibt den Zeitraum der Visitation, die damit zusammenhängenden Veranstaltungen und die Möglichkeiten, dem zuständigen Evangelischen Militärdekanat schriftlich oder mündlich persönliche Erfahrungen und Anregungen zu unterbreiten, rechtzeitig bekannt und lädt zu den Visitationsgottesdiensten und anderen gemeinsamen Veranstaltungen (z.B. Gemeindeversammlung) ein.
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4.4 Durchführung

Während jeder militärbischöflichen Visitation findet ein Gottesdienst, vorzugsweise der reguläre Standortgottesdienst, statt, in dem der Leiter bzw. die Leiterin des zuständigen Evangelischen Militärpfarramtes die Predigt hält. Die bzw. der Visitierende spricht ein Grußwort.
Es findet ein Abschlussgespräch zwischen der bzw. dem Visitierenden, der Leiterin bzw. dem Leiter des zuständigen Evangelischen Militärpfarramtes statt.
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4.5 Abschluss, Auswertung und Ergebnissicherung

Nach Abschluss der Visitation erstellt die bzw. der Visitierende einen Abschlussbericht und stellt diesen spätestens zwei Monate nach Abschluss der Visitation dem zuständigen Evangelischen Militärpfarramt zu. Hat die Militärbischöfin bzw. der Militärbischof Visitation durchgeführt, wird der Abschlussbericht über die Leiterin bzw. den Leiter des zuständigen Evangelischen Militärdekanats zugestellt. Hat die Militärbischöfin bzw. der Militärbischof die Visitation nicht selbst durchgeführt, ist ihr bzw. ihm der Abschlussbericht zusammen mit dem Vorbereitungsbericht und der zugehörigen Einschätzung der Leiterin bzw. des Leiters des zuständigen Evangelischen Militärdekanats über die Militärgeneraldekanin bzw. den Militärgeneraldekan nachrichtlich zur Kenntnis zu geben.
Der Abschlussbericht wird im Kreis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und – wenn am Standort gebildet – im Beirat beraten. Spätestens zwei Monate nach Zustellung des Abschlussberichts bespricht die bzw. der Visitierende mit der Leiterin bzw. dem Leiter des zuständigen Evangelischen Militärpfarramtes den Nachklang der Visitation. Die Leiterin bzw. der Leiter des zuständigen Evangelischen Militärdekanats trägt dafür Sorge, dass im Abschlussbericht benannte Monita abgestellt und behoben werden.
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4.6 Organisation und Protokoll

Die Persönliche Referentin bzw. der Persönliche Referent der Militärbischöfin bzw. des Militärbischofs übernimmt die mit der militärbischöflichen Visitation verbundenen organisatorischen und protokollarischen Aufgaben. Sie bzw. er wird dabei durch die Evangelischen Militärdekanate unterstützt.
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5. Visitation der Evangelischen Militärdekanate

Abschnitt 4 ist sinngemäß auf die Visitation der Evangelischen Militärdekanate anzuwenden.
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6. Landeskirchliche Visitationen

Das zuständige Evangelische Militärpfarramt hat eine landeskirchliche Visitation, die seinen personalen Seelsorgebereich berührt, dem zuständigen Evangelischen Militärdekanat anzuzeigen. Dieses unterrichtet die Militärbischöfin bzw. den Militärbischof davon. Nach Möglichkeit soll die Leiterin bzw. der Leiter des zuständigen Evangelischen Militärdekanates der landeskirchlichen Visitation im betreffenden personalen Seelsorgebereich beiwohnen.
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7. In-Kraft-Treten; Evaluierung; Außer-Kraft-Treten

Diese Visitationsordnung tritt am 1. April 2021 in Kraft und wird nach zwei Jahren evaluiert. Sie ersetzt die Visitationsordnung vom 29. Januar 2019 (VOBl A1/2019).
B e r l i n, den 2. März 2021
Der Evangelische Militärbischof
Dr. Bernhard F e l m b e r g

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1 ↑ Als Gemeindearbeit ist hier im Gegensatz zu landeskirchlich verfassten Gemeinden alle Arbeit der Militärseelsorge mit Menschen vor Ort bezeichnet, die auch unabhängig von Konfession oder Religion für alle Interessierten offen stattfindet.