.Beschluss zum Inkrafttreten des Vertrages
Beschluss zum Inkrafttreten des Vertrages
über die Bildung einer
Union Evangelischer Kirchen in der EKD
Vom 24. Juni 2003
# 1 Gemäß § 9 Absatz 2 des Vertrages über die Bildung einer Union Evangelischer Kirchen in der EKD vom 26. Februar 20031# stellt die Kirchenkanzlei fest, dass die Grundordnung beschlossen und die Ratifizierung von der erforderlichen Mehrheit der Mitgliedskirchen erklärt worden ist. 2 Der Vertrag tritt damit am 1. Juli 2003 in Kraft.