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Beschluss zum Inkrafttreten des Vertrages
über die Bildung einer
Union Evangelischer Kirchen in der EKD

Vom 24. Juni 2003

(ABl. EKD S. 316)

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Gemäß § 9 Absatz 2 des Vertrages über die Bildung einer Union Evangelischer Kirchen in der EKD vom 26. Februar 20031# stellt die Kirchenkanzlei fest, dass die Grundordnung beschlossen und die Ratifizierung von der erforderlichen Mehrheit der Mitgliedskirchen erklärt worden ist. Der Vertrag tritt damit am 1. Juli 2003 in Kraft.

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1 ↑ Nr. 110.