.

Geltungszeitraum von: 17.03.2004

Geltungszeitraum bis: 09.12.2015

Vertrag zwischen der EKD und der Verwertungsgesellschaft Musikedition über Nutzungsrechte für das neue Evangelische Gesangbuch

Vom 16. März 2004
(nicht veröffentlicht)
mit nachfolgenden Zusatzvereinbarungen

Zusatzvereinbarungen
Datum
Fundstelle
Inhalt
Zusatzvereinbarung Nr. 1
20.2./8.5.2007
nicht veröffentlicht
Änderung der Vergütung und der Vertragsdauer
###
VERTRAG
zwischen
der Evangelischen Kirche in Deutschland, vertreten durch den Rat der EKD, dieser vertreten durch den Ratsvorsitzenden und den Präsidenten des Kirchenamtes der EKD,
- im folgenden EKD genannt -
und
der Verwertungsgesellschaft Musikedition, Kassel, vertreten durch ihren Präsidenten und ihren Geschäftsführer,
- im folgenden VG genannt -
über Nutzungsrechte für Druck und Vertrieb in Hinblick auf das Evangelische Gesangbuch
(EG) und die von der Deutschen Bibelgesellschaft herausgegebene CD-ROM zum EG.
Die EKD handelt zugleich für ihre Gliedkirchen sowie für die Evangelische Kirche A. und H.B. Österreichs und die Kirche Augsburgischer Konfession und die Reformierte Kirche im Elsaß und in Lothringen.
#

§ 1 Gegenstand und Zweck des Vertrages

  1. Dieser Vertrag ersetzt den Vertrag zwischen der EKD und der VG vom 23.4.92/2.4.92 samt der 1. Ergänzung vom 2.11.99/11.10.99. Der Ergänzungsvertrag zum Werkbuch vom 9.11.1995/20.11.1995 behält weiterhin Gültigkeit.
  2. Gegenstand dieses Vertrages ist das Evangelische Gesangbuch. Es bildet ein Sammelwerk für den Kirchengebrauch i .S. des § 46 UrhG. Die EKD wird Nutzungsrechte aus diesem Vertrag weiter übertragen auf ihre Gliedkirchen und die anderen vorstehend genannten Kirchen. Diese werden Verlagen/Presseverbänden Ihrer Wahl Unternutzungsrechte für Druck und den Vertrieb des neuen Evangelischen Gesangbuches einräumen.
  3. Durch diesen Vertrag werden zwischen der EKD und der VG hinsichtlich der im EG abgedruckten Werke (Lieder und Texte) die erforderlichen urheberrechtlichen Vereinbarungen getroffen. Die VG versichert, dass sie über die Wahrnehmungsrechte an den genannten Werken verfügt und dass Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden. Die VG stellt die EKD und die anderen Berechtigten von eventuellen Ansprüchen Dritter, insbesondere Autoren, Verlagen und anderen Wahrnehmungsgesellschaften, frei.
#

§ 2 Umfang des Vertrages

Der Vertrag deckt nachstehende im Auftrag der EKD bzw. der anderen berechtigten Kirchen erfolgende Rechtsnutzungen ab:
  1. die Vervielfältigung und Verbreitung der im EG abgedruckten Werke in allen Ausgaben und Auflagen des Evangelischen Gesangbuchs sowie in Auszügen aus dem Gesangbuch,die von Gliedkirchen oder den anderen genannten Kirchen für ihren Gebrauch herausgegeben werden,
  2. die Verwendung von Melodien für die im Auftrag der EKD, der Gliedkirchen oder der anderen genannten Kirchen erscheinenden mehrstimmigen Begleitbücher, nämlich für das Orgelchoralbuch und das Posaunenchoralbuch, wobei die Bearbeitung der Zustimmung des Urhebers / Rechtsinhabers bedarf,
  3. die Verwendung der Melodien für die im Auftrag der EKD, der Gliedkirchen oder der anderen genannten Kirchen erscheinenden mehrstimmigen Auswahlausgaben für Kirchenchöre und für Gitarrenbegleitung, wobei die Bearbeitung der Zustimmung des Urhebers/ Rechtsinhabers bedarf.
  4. Einbezogen ist auch die Speicherung von Melodien und Texten auf Diskette, CD-R und ähnlichen Dokumentationssystemen sowie deren Verwendung für die gemeindliche und wissenschaftlich-theologische Arbeit.
    Ausdrucke von Melodien und Texten sind nur im Rahmen des Gesamtvertrages zwischen VG Musikedition und EKD über das Fotokopieren von Liedern und Noten zulässig, d.h. nur für Gottesdienste und gottesdienstähnliche Veranstaltungen (einschließlich ihrer Vorbereitung). Darüber hinausgehende Ausdrucke und Vervielfältigungen müssen bei den Rechtsinhabern angefragt werden, ausgenommen Ausdrucke für wissenschaftlich-theologische Arbeit.
#

§ 3 Vergütung

  1. Die Vergütung für die Nutzung nach § 2 des Vertrages beträgt für jedes verkaufte Exemplar des Gesangbuchs
    0,0016 € pro Recht für die Absatzzahlen 2003
    0,0018 € pro Recht für die Absatzzahlen 2004
    0,002 € pro Recht für die Absatzzahlen 2005, 2006 und 2007
    Bei Kanons und Singsprüchen bis zu drei Notzeilen werden Text und Melodie zusammen mit 0,0016 € (1 Recht) bewertet. Längere Kanons werden wie ein Lied (2 Rechte) behandelt.
  2. Die Vergütung wird jährlich - jeweils zum Stichtag 31. Dezember - durch die EKD mit der VG abgerechnet, spätestens zum 1. März des Folgejahres.
  3. Die gesetzliche Mehrwertsteuer trägt die EKD.
  4. Die EKD wird Verlage und Presseverbände, die das Gesangbuch im Auftrag der Kirchen herstellen und vertreiben, zur jährlichen Berichterstattung über die verkaufte Auflage verpflichten und gegenüber der VG entsprechend Absatz 2 abrechnen.
  5. Für die von der Deutschen Bibelgesellschaft herausgegebene CD-ROM zum EG werden folgende Lizenzgebühren vereinbart:
    0,001023 € pro Recht für die Absatzzahlen bis einschließlich 2002
    0,003 € pro Recht für die Absatzzahlen 2003, 2004 und 2005
    0,004 € pro Recht für die Absatzzahlen 2006 und 2007
    Die Abrechnung durch die Bibelgesellschaft erfolgt nach Maßgabe des Absatz 2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer trägt die Bibelgesellschaft.
#

§ 4 Regionale Anhänge

  1. Die VG berechnet für Lieder/Texte, die für die regionalen Anhänge zum Stammteil des EG zusätzlich ausgewählt werden, die gleichen Vergütungen, wie sie für das Evangelische Gesangbuch (Stammteil) hiermit vereinbart werden. Dies gilt für integrierte, d.h. mit dem Stammteil in einem Band erscheinende Anhänge. Für gesondert erscheinende Anhänge kann die VG von den betreffenden Gliedkirchen / Kirchen einen angemessenen Zuschlag verlangen.
  2. Regionalanhänge können ab einer bestimmten Auflagenhöhe als Gesamtauflage unter Gewährung eines Rabatts abgerechnet werden.
#

§ 5 Angaben für die Rechtsinhaber

Die Urheber von Text und Melodie werden bei jedem Lied genannt. Die Angaben über die Rechtsinhaber an geschützten Stücken im Evangelischen Gesangbuch werden in einem Quellenverzeichnis zusammengefasst, das in allen Ausgaben enthalten ist.
#

§ 6 Vertragsdauer

Dieser Vertrag ist befristet bis zum 31.12.2007. Beide Seiten vereinbaren, rechtzeitig über eine Verlängerung des Vertrages zu verhandeln.
#

§ 7 Ergänzende Bestimmungen

  1. Änderungen/Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
  2. Die Vertragspartner kommen überein, Meinungsverschiedenheiten über Bestimmungen dieses Vertrages möglichst auf gütlichem Wege zu regeln. Für beide Teile gilt als Erfüllungsort Kassel.
  3. Ergänzend zu diesem Vertrag gelten die Bestimmungen des Urheberrechts- und des Verlagsgesetzes.
Hannover, den 16. März 2004
Kassel, den 16. März 2004
Bischof Dr. Wolfgang Huber
Präsident Valentin Schmidt
Dr. Martin Bente, Präsident VG
Christian Krau, Geschäftsführer VG
#

1. Nachtrag zum Vertrag vom 16. März 2004

zwischen
der Evangelischen Kirche in Deutschland, vertreten durch den Rat der EKD, dieser vertreten durch den Ratsvorsitzenden und den Präsidenten des Kirchenamtes der EKD
- im folgenden EKD genannt-
und
der VG Musikedition, Kassel, vertreten durch ihren Präsidenten und ihren Geschäftsführer
- im folgenden VG genannt -
über Nutzungsrechte für Druck und Vertrieb in Hinblick auf das Evangelische Gesangbuch (EG) und die von der Deutschen Bibelgesellschaft herausgegebene CDROM zum EG.
Die EKD handelt zugleich für ihre Gliedkirchen sowie für die Evangelische Kirche A. und H.B. Österreichs und die Kirche Augsburgischer Konfession und die Reformierte Kirche im Elsaß und in Lothringen.
Die Vertragsparteien vereinbaren die Verlängerung der Laufzeit des zwischen ihnen am 18. März 2004 geschlossenen Vertrages mit folgender Maßgabe:
#

§ 1 Vergütung

1.
  1. Die Vergütung für die Nutzung nach § 2 des Vertrages vom 18. März 2004 beträgt für jedes verkaufte Exemplar des Gesangbuchs auch zukünftig 0,002 € pro Recht.
  2. Der Tarif von 0,002 € Recht gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass stets mindestens eine Million Exemplare des Stammteils vor ihrem Verkauf oder Vertrieb im Voraus abgerechnet werden.
  3. Die erste Abrechnung für eine Million Exemplare des Stammteils wird sechs Monate nach der Abrechnung der Absatzzahlen für das Jahr 2007 fällig, spätestens aber zum 15.12.2008.
2.
Der Tarif von 0,002 € gilt auch für regionale Anhänge im Sinne von § 4 des Vertrages vom 18. März 2004. Diese werden weiterhin jährlich oder ab einer bestimmten Auflagenhöhe als Gesamtauflage direkt mit den Landeskirchen bzw. den zuständigen Verlagen/Presseverbänden abgerechnet.
3.
Für die von der Deutschen Bibelgesellschaft herausgegebene CD-R zum EG wird weiterhin eine Lizenzgebühr von 0,004 €pro Recht vereinbart.
#

§ 2 Vertragsdauer

1.
Dieser Vertrag wird zunächst auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er endet jedoch automatisch, wenn die von der EKD gem. § 1 Abs. 1 vorfinanzierte Auflagenhöhe weniger als eine Million Exemplare beträgt. Beide Vertragsparteien vereinbaren, in diesem Falle rechtzeitig über eine Verlängerung zu verhandeln.
2.
Soweit hier nichts anderes vereinbart wird, gelten die Bestimmungen des Vertrages vom 18. März 2004 im übrigen unverändert weiter.
Hannover, den 8.5.2007
Kassel, den 20.2.2007
Wolfgang Huber
(Ratsvorsitzender)
Dr. Hermann Barth
(Präsident)
Friedemann Strube
(Präsident)
Christian Krauß
(Geschäftsführer)