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Seelsorge für
unter Einsatz- und Dienstfolgen leidende Menschen

Vom 16. September 2019

(VOBl des Ev. Militärbischofs A2/2019)

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1. Arbeitsfeld „Seelsorge für unter Einsatz- und Dienstfolgen leidende Menschen“

Das Arbeitsfeld „Seelsorge für unter Einsatz- und Dienstfolgen leidende Menschen“ (ASEM) ist unmittelbar der Leitung des Evangelischen Kirchenamtes für die Bundeswehr (EKA) unterstellt. In diesem Arbeitsfeld werden Maßnahmen für Menschen, die an Einsatz- und Dienstfolgen leiden (im Folgenden als „Maßnahmen“ bezeichnet) konzipiert, organisiert und koordiniert.
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2. Theologische Grundlage

Das Wirken der Militärgeistlichen hat seinen Grund in der Zuwendung Gottes zu den Menschen. Die Begleitung von Menschen in Krisensituationen geschieht im Horizont dieser umfassenden Zuwendung Gottes und im Vertrauen auf Gottes Nähe auch über den Tod hinaus.
Über Trost und Heilung kann auch die Seelsorge nicht verfügen. Ihr Auftrag ist es aber, inmitten schwerer Erfahrungen die Zusage und Verheißung zu bezeugen: Keiner geht verloren: „Ich bin gewiss, dass weder Tod noch Leben, weder Engel noch Mächte noch Gewalten, weder Gegenwärtiges noch Zukünftiges, weder Hohes noch Tiefes noch eine irgendeine andere Kreatur uns scheiden kann von der Liebe Gottes, die in Christus Jesus ist, unserem Herrn.“ (Römer 8,38 f.).
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3. Seelsorglicher Auftrag

Maßnahmen beinhalten:
  • Seelsorgliche Zuwendung durch jegliches Zuhören, Mitfühlen, Verstehen, Bestärken, Beraten und Trösten, das der eine Mensch dem anderen gewähren kann („Teilen von Lebenszeit“),
  • Gemeinschaftsförderung durch Erfahrungen gelingenden, glücklichen Lebens,
  • Stärkung und Wiedergewinnung von Lebensgewissheit durch die Kommunikation des Evangeliums.
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4. Inhaltliche Anforderungen und Strukturmerkmale

Andachten, Gottesdienste, Seelsorge- und Beichtgespräche werden von Militärgeistlichen angeboten. Alle Maßnahmen haben einen geistlich-spirituellen Rahmen (morgens und abends).
Es gilt, eine Atmosphäre zu schaffen, in der die Teilnehmenden sich angenommen fühlen und sich öffnen können. Dabei gilt der Grundsatz der Freiwilligkeit.
Es wird in interdisziplinären Teams aus der Bundeswehr und dem zivilen Umfeld gearbeitet, in denen soziale, psychogische, medizinische, kreative und therapeutische Kompetenzen abgebildet werden. Die Teams werden von Militärgeistlichen geleitet.
Bedarfs- und bedürfnisgerechte sowie unbürokratische Hilfe werden im geschützten Rahmen angeboten.
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5. Zielgruppen und Teilnehmerkreis

Zielgruppen der Maßnahmen von ASEM sind:
  • aktive und ehemalige Angehörige der Bundeswehr, die im Dienst körperliche oder seelische Verwundungen erlitten haben, mit ihren Familien oder nahestehenden Personen,
  • Hinterbliebene von Angehörigen der Bundeswehr, die ihr Leben in Folge der Ausübung ihrer Dienstpflichten für die Bundesrepublik Deutschland verloren haben,
  • Mitglieder des Psychosozialen Netzwerks der Bundeswehr und weitere Unterstützende („Hilfe für Helfende“) sowie
  • im Rahmen freier Kapazitäten Angehörige anderer staatlicher und ziviler Organisationen, die im Einsatz für Entwicklung, Frieden und Sicherheit körperliche oder seelische Verwundungen erlitten haben, mit ihren Familien.
Neben den oben genannten Zielgruppen kann die Leiterin bzw. der Leiter ASEM aus wichtigen Gründen auch weitere Personen als Teilnehmende zulassen.
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6. Arten und Formen von Maßnahmen

Auf die unterschiedlichen Zielgruppen zugeschnitten kommen insbesondere die folgenden Arten und Formen von Maßnahmen in Betracht:
  • Seminare für Betroffene,
  • Familienzeiten „Leben mit Trauma“,
  • Vater-Kind- und Mutter-Kind-Seminare,
  • Paarangebote,
  • Angebote für Kinder,
  • Hinterbliebenenangebote,
  • tiergestützte Angebote,
  • Hilfe in besonderen Notsituationen zur Stabilisierung Einzelner.
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7. Durchführung
7.1 Leitung

Maßnahmen können sowohl durch ASEM selbst (zentrale Maßnahmen) oder durch ein Evangelisches Militärpfarramt (standortbezogene Maßnahmen) durchgeführt werden. Sie werden stets durch Militärgeistliche geleitet.
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7.2 Betreuung durch Fachkräfte

Ein Team von Fachkräften – zugeschnitten auf die jeweilige Zielgruppe – begleitet die Teilnehmenden. Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Soldatenbetreuung in der Bundesrepublik Deutschland e.V. (EAS) unterstützt die Maßnahmen bei Bedarf mit ihrem therapeutischen und pädagogischen Fachpersonal.
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7.3 Kinderbetreuung

Da die Kinder in besonderer Weise durch die Erkrankung bzw. die Trauer eines oder beider Elternteile belastet und in der Regel Symptomträger im Familiensystem sind, muss in jedem Fall eine Betreuung durch pädagogische Fachkräfte gewährleistet sein. Die Anzahl und die Qualifikation des pädagogischen bzw. psychologischen Fachpersonals für die Maßnahme richten sich vorrangig nach den besonderen und individuellen Bedürfnissen der Kinder.
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8. Finanzierung

Maßnahmen werden aus kirchlichen Haushaltsmitteln und Mitteln aus dem Bundeshaushalt finanziert. Eigenbeiträge werden nicht erhoben.
Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist besonders zu beachten. Ausfallkosten sind so gering wie möglich zu halten.
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen und materiellen Mittel für die Durchführung der Maßnahmen und deren Einsatz für die in diesen Richtlinien vorgegebenen Ziele und Inhalte liegt bei der bzw. dem durchführenden Militärgeistlichen.
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8.1 Kostenübernahme aus dem Bundeshaushalt

Gemäß Artikel 2 Absatz 2 des Vertrages der EKD mit der Bundesrepublik Deutschland zur Regelung der evangelischen Militärseelsorge vom 22. Februar 1957 sorgt die Bundesrepublik Deutschland für den organisatorischen Aufbau der Militärseelsorge und trägt ihre Kosten. Danach werden aus dem Bundeshaushalt getragen:
  • die Dienstbezüge und die vollständigen Reisekosten nach dem Bundesreisekostengesetz für die Durchführenden und mit der Planung, Organisation, Abrechnung und Budgetüberwachung befassten Mitarbeitenden des Evangelischen Kirchenamtes für die Bundeswehr und seiner nachgeordneten Dienststellen,
  • Mittel für Transport- und Reisekosten der teilnehmenden Bundeswehrangehörigen.
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8.2 Kostenübernahme aus dem kirchlichen Haushalt

Sonstige erstattbare Kosten werden aus dem kirchlichen Haushalt getragen:
  • Unterkunft,
  • Verpflegung,
  • Honorare für Fachkräfte,
  • Kinderbetreuende,
  • Sachkosten sowie
  • Transport- und Fahrtkosten, soweit diese nicht aus dem Bundeshaushalt getragen werden.
Maßnahmen können nur im Rahmen des im Handlungsbereich 12 (Evangelische Seelsorge für die Bundeswehr) des Haushalts der EKD für diesen Zweck bereitgestellten Budgets durchgeführt werden. Die Freigabe der Haushaltsmittel erfolgt maßnahmebezogen durch den Handlungsbereich Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr (HESB). Die Überwachung und Einhaltung des Budgets obliegt ausschließlich dem HESB.
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8.3 Planung

Geplante standortbezogene Maßnahmen sind durch die Evangelischen Militärpfarrämter über die Evangelischen Militärdekanate zu beantragen.
ASEM legt dem Kollegium der Evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr eine Jahresgesamtübersicht der geplanten Maßnahmen, einschließlich der vorgesehenen Anzahl der Teilnehmenden, aufgeschlüsselt nach Zielgruppen, sonstigen Teilnehmern und voraussichtlichen Kosten, bis zum 30. November des Vorjahres vor.
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9. Durchführungsbestimmungen

Die Militärgeneraldekanin bzw. der Militärgeneraldekan wird beauftragt, Durchführungsbestimmungen zur Umsetzung dieser Richtlinien nach Beratung im Kollegium der Evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr zu erlassen.
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10. In-Kraft-Treten

Diese Richtlinien treten mit Wirkung vom 1. Oktober 2019 in Kraft.
B e r l i n, den 16. September 2019
Der Evangelische Militärbischof
Dr. Sigurd R i n k