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A. Evangelische Kirche in Deutschland

Nr. 19Mitteilung über die Berufung der Mitglieder
der Senate für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten
bei dem Kirchengerichtshof der Evangelischen Kirche in Deutschland.
Vom 27. Juni 2024.

Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland hat in seiner Sitzung am 27. Juni 2024 gemäß Artikel 32a Absatz 1 Satz 2 der Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland i.V.m. § 9 Absatz 2 des Kirchengerichtsgesetzes der Evangelischen Kirche in Deutschland für die Amtszeit vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2030 nachfolgende Mitglieder der Senate für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten bei dem Kirchengerichtshof der Evangelischen Kirche in Deutschland berufen:
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Senat
Amt
Mitglied
Stellvertretung
Erster Senat
Vorsitzende
Richterin
Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Hamburg
Birgit Voßkühler,
Hamburg
1.
Präsident des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen
Wilhelm Mestwerdt,
Hannover
2.
Richter am Bundesarbeitsgericht
Ralf Zimmermann,
Hannover
Richter
Personalleitung
Daniel Schmid,
Potsdam
1.
Leitung Stabsstelle Recht/VersicherungAss. iur. Katrin Pieper,
Bielefeld
2.
Rechtsdirektor i.K.
André Gilbert,
Speyer
Richter
Gewerkschaftssekretär und Rechtsanwalt
Peter Schmitz,
Berlin
1.
Juristische Referentin
Eleonora Dannecker,
München
2.
Rechtsanwältin
Elke Neuendorf,
Hannover
Zweiter Senat
Vorsitzender
Richter
Präsident des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen
Wilhelm Mestwerdt,
Hannover
1.
Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Hamburg
Birgit Voßkühler,
Hamburg
2.
Richter am Bundesarbeitsgericht
Ralf Zimmermann,
Hannover
Richter
Personalleitung
Daniel Schmid,
Potsdam
1.
Leitung Stabsstelle Recht/VersicherungAss. iur. Katrin Pieper,
Bielefeld
2.
Rechtsdirektor i.K.
André Gilbert,
Speyer
Richter
Gewerkschaftssekretär und Rechtsanwalt
Peter Schmitz,
Berlin
1.
Juristische Referentin
Eleonora Dannecker,
München
2.
Rechtsanwältin
Elke Neuendorf,
Hannover
Hannover, den 27. Juni 2024
Evangelische Kirche in Deutschland
- Kirchenamt -

Dr. Anke
Präsident

Nr. 20Nachberufung eines Mitglieds in die Beschwerdestelle
nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
Vom 3. September 2024.

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Das Kollegium hat mit Beschluss vom 3. September 2024 Frau Sybille Mattfeldt-Kloth als Vorsitzende der Beschwerdestelle der Evangelischen Kirche in Deutschland nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz berufen. Mitglieder der Beschwerdestelle sind:
Vorsitzende:
Frau Sybille Mattfeldt-Kloth
Beisitzendes Mitglied:
Frau Dr. Kristin Bergmann
Beisitzendes Mitglied:
Herr Dieter Hollinde
Die Geschäftsführung wird im Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland im Referat für kirchliche Gerichtsbarkeit wahrgenommen und ist unter folgender Adresse erreichbar:
Geschäftsstelle der Beschwerdestelle nach dem AGG
c/o Kirchenamt der EKD
Herrenhäuser Straße 12
30419 Hannover
Hannover, den 3. September 2024
Evangelische Kirche in Deutschland
- Kirchenamt -

Dr. Anke
Präsident

B. Zusammenschlüsse von Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland

Vereinigte Ev.-Luth. Kirche Deutschlands

Nr. 21Ordnung für die Zahlung von Honoraren im Bereich der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (Honorarordnung der VELKD).
Vom 4. Juli 2024.

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Die Kirchenleitung der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschland (VELKD) hat beschlossen:
  1. Bei Veranstaltungen der VELKD sowie bei Veranstaltungen, für die Haushaltsmittel der VELKD eingesetzt werden, können Honorare gewährt werden.
  2. Die Vereinbarung zur Zahlung von Honoraren ist nur zulässig, wenn dafür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
  3. Gehört die Leistung zu den dienstlichen Aufgaben kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und wird sie in der Arbeitszeit erbracht, wird kein Honorar gewährt.
  4. Bei der Festsetzung des Honorars sind die Zusammensetzung der Zielgruppe, Schwierigkeitsgrad, Vorbereitungsaufwand sowie besondere Qualifikation (beispielsweise durch Ausweisung besonderer Kenntnisse in dem entsprechenden Fachgebiet) von Referentinnen und Referenten und ggf. die überregionale Bedeutung von Veranstaltungen zu berücksichtigen. Die Grundsätze der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung sind zu beachten.
  5. Die Höchstsätze sollen nur bei besonderer Qualifikation der Referentinnen und Referenten und bei Veranstaltungen mit überregionaler Bedeutung gewährt werden.
  6. Die Höchstbeträge für Honorare betragen:
    Halbtags
    Ganztags
    Woche
    Stundensätze
    Honorargruppe I
    Kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wenn die Leistung nicht zu den regulären dienstlichen Aufgaben gehört und außerhalb der Arbeitszeit erbracht wird; Gleiches gilt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diakonischer Einrichtungen
    200 EUR
    400 EUR
    1.600 EUR
    50 EUR
    Honorargruppe II
    (Standard) Personen, die nicht hauptberuflich im Dienst der Kirche oder der Diakonie stehen ohne „besondere Qualifikation“
    300 EUR
    600 EUR
    2.400 EUR
    75 EUR
    Honorargruppe III
    Selbstständig oder freiberuflich Tätige mit besonderer Qualifikation
    600 EUR
    1.200 EUR
    4.800 EUR
    150 EUR
  7. Bei den angegebenen Honorarsätzen handelt es sich um Nettobeträge. Eventuell anfallende Umsatzsteuer kann zusätzlich gezahlt werden.
  8. Mit der Honorarempfängerin bzw. dem Honorarempfänger ist ein Honorarvertrag zu schließen. Dieser soll eine Regelung enthalten, nach der bei kurzfristigen Absagen seitens der Veranstalter im Einzelfall entstandene Aufwendungen in maximaler Höhe eines halben Honorars in Rechnung gestellt werden können.
  9. Nebenleistungen, wie z. B. Vor- und Nachbereitung, sind in den Honorarsätzen eingeschlossen und werden nicht gesondert vergütet.
  10. Wenn es sachlich geboten und üblich ist, kann als sichtbarer Dank zusätzlich zu dem Honorar ein Blumenstrauß oder ein Präsent für bis zu 30 EUR überreicht werden.
  11. In außergewöhnlichen Fällen, insbesondere der Honorargruppe III, können vom Amtsbereich der VELKD – Haushaltsreferat – Sonderregelungen getroffen werden. Für die Einrichtungen der VELKD werden die Sonderregelungen von den für die jeweilige Einrichtung zuständigen Referaten der VELKD getroffen. Die Zustimmung ist vor Abschluss des Honorarvertrages einzuholen.
  12. Notwendige Reisekosten sind grundsätzlich nach den Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes zu erstatten.
  13. Eine ehrenamtliche Tätigkeit schließt die Gewährung von Honoraren grundsätzlich aus. Ausnahmen bedürfen vor Abschluss des Honorarvertrages der Zustimmung der zuständigen vorgesetzten Stelle.
  14. Diese Ordnung findet keine Anwendung auf Rechtsanwaltsvergütungen und -honorare. Die hier festgelegten Honorarsätze entsprechen den Festlegungen in der Honorarordnung der EKD vom 19. April 2024 (ABl. EKD 2024 S. 50). Im Falle der Änderung der Honorarsätze der EKD gelten diese für den Bereich der VELKD entsprechend.
Diese Ordnung tritt zum 5. Juli 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ordnung für die Zahlung von Honoraren im Bereich der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands vom 30. September 2016 (ABl. VELKD Bd. VII S. 533) außer Kraft.
Hannover, den 28. August 2024
Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands
Der Leitende Bischof
Ralf Meister

C. Mitteilungen

Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern – Verlust der Rechte aus der Ordination.

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Gemäß § 5 Abs. 3 des Pfarrdienstgesetzes der Evangelischen Kirche in Deutschland wird mitgeteilt, dass Herr Walter Stoffel zum 1. September 2024 seine Rechte aus der Ordination verloren hat.
München, den 5. September 2024
Der Landeskirchenrat

Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck – Verlust der Rechte aus der Ordination.

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Gemäß § 5 Absatz 3 des Pfarrdienstgesetzes der Evangelischen Kirche in Deutschland wird mitgeteilt, dass Frau Christine Heckmann mit Wirkung vom 1. November 2023 unter Verlust ihrer Rechte aus der Ordination aus dem Dienst der Evangelischen Kirchen von Kurhessen-Waldeck ausgeschieden ist. Die Ordinationsurkunde vom 26. Oktober 2008 wird gemäß § 5 Absatz 3 Satz 3 Pfarrdienstgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland für ungültig erklärt.
Kassel, den 19. Juli 2024
Das Landeskirchenamt

Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland – Verlust der Rechte aus der Ordination.

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Gemäß § 5 Absatz 3 des Pfarrdienstgesetzes der Evangelischen Kirche in Deutschland wird mitgeteilt, dass Frau Beate Mahlburg zum 1. Mai 2024 ihre Rechte aus der Ordination verloren hat.
Kiel, den 25. Juli 2024
Das Landeskirchenamt

Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland – Verlust der Rechte aus der Ordination.

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Gemäß § 5 Absatz 3 des Pfarrdienstgesetzes der Evangelischen Kirche in Deutschland wird mitgeteilt, dass Frau Corinna Schwaiger, geb. Stöber, zum 1. September 2024 ihre Rechte aus der Ordination verloren hat.
Kiel, den 8. Juli 2024
Das Landeskirchenamt

Evangelische Kirche im Rheinland – Widerruf des Entzugs der Ordinationsrechte.

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Die Ordinationsrechte von Pastorin Katja Missal und Pastor Bert Missal gelten fort. Die Bescheide vom 16. Mai 2023 über den Entzug der Ordinationsrechte wurden widerrufen. Die Ordinationsurkunden behalten ihre Gültigkeit. Die Veröffentlichung „Verlust des Rechts und der Pflicht zur öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung“ und „Ungültigkeit von Ordinationsurkunden“ im ABl. EKD 12/2023, Seite 188, sind gegenstandslos.
Düsseldorf, den 16. Juli 2024
Das Landeskirchenamt

Hanna-Jursch-Preise

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Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) schreibt zum 13. Mal den Hanna-Jursch-Preis und zum siebten Mal den Hanna-Jursch-Nachwuchspreis aus.
Die Preise dienen der Auszeichnung und Förderung herausragender wissenschaftlich-theologischer Arbeiten, in denen gender- bzw. geschlechterspezifische Perspektiven eine wesentliche Rolle spielen.
Das Thema der 13. Ausschreibung lautet:
Übergänge – Untergänge
Kritische Perspektiven auf Mensch – Natur – Technik
Die Arbeiten sind bis zum 15. Februar 2026 digital bei der Geschäftsführung einzureichen:
Stabsstelle Chancengerechtigkeit der Evangelischen Kirche in Deutschland
Herrenhäuser Straße 12, 30419 Hannover
Telefon:0511/2796 - 441
E-Mail: Stabsstelle-Chancengerechtigkeit@ekd.de
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.ekd.de/hanna-jursch-preis-info-25087.htm

Stellenausschreibung
Auslandsdienst in Beirut, Libanon

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Das Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sucht zum 1. September 2025 für die Evangelische Gemeinde zu Beirut
eine*n Pfarrer*in oder ein Pfarrpaar
für die Dauer von zunächst 3 Jahren.
An etwa 100 Orten weltweit befinden sich mit der EKD verbundene evangelische Gemeinden, in die die EKD Pfarrerinnen und Pfarrer oder Pfarrpaare entsendet. Hier finden Menschen deutscher Sprache, die vorübergehend oder dauernd im Ausland leben, eine religiöse und kulturelle Heimat. Die Evangelische Gemeinde zu Beirut wurde im Jahr 1856 gegründet und versteht sich als Brücke zwischen dem Libanon und dem deutschsprachigen Ausland. Die Gemeinde besitzt im Herzen von Beirut eine Kirche, ein eigenes Gemeindezentrum mit mehreren Mietwohnungen und Gästezimmern sowie eine geräumige Pfarrwohnung. Sie finden Informationen über die Gemeinde unter https://evangelische-gemeindebeirut.org/
Die Kirchengemeinde wünscht sich:
  • ansprechende Gottesdienste und Andachten, Arbeit mit Kindern und Eltern im Team, zugewandte Senioren- und Frauenarbeit.
  • Führung der Gemeinde; Finanz- und Hausverwaltung in enger Zusammenarbeit mit dem hauptamtlichen Verwaltungsangestellten und dem Gemeindekirchenrat.
  • Pflege und Förderung der ökumenischen Beziehungen, Zusammenarbeit mitdiplomatischen Vertretungen und internationalen Organisationen,
  • engagierte Betreuung der diakonischen Hilfsprojekte der Gemeinde,Fundraising und Gemeindesozialarbeit.
Das bringen Sie mit:
  • Sie befinden sich in einem öffentlich-rechtlichen Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit, aus dem heraus ein Einsatz in einer Auslandsgemeinde erfolgen kann, selbstverständlich sind Sie damit Mitglied der evangelischen Kirche.
  • Sie besitzen mehrjährige Erfahrung in der Leitung eines Gemeindepfarramtes.
  • Sie haben gute Kenntnisse der englischen Sprache; Französischkenntnisse sind wünschenswert, Grundkenntnisse in Arabisch sollten erworben werden (ein von der EKD finanzierter Intensivkurs wird vor Dienstbeginn angeboten).
  • Sie verfügen über hohe persönliche Resilienz und sind bereit, in einem von politischen und wirtschaftlichen Krisen geprägten Umfeld zu leben.
  • Sie haben idealerweise Erfahrungen im nahöstlichen Kontext.
Darauf können Sie sich freuen:
  • ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet mit großer Gestaltungsfreiheit,
  • ein Pfarrdienstverhältnis auf Zeit in Vollzeit bei der EKD – zunächst befristet bis zum 31. August 2028 mit eine Pfarrbesoldung bis zu Besoldungsgruppe A14 BVG-EKD,
  • Leistungen nach der Entsendungsbeihilfeverordnung.
Ausschreibungsunterlagen und ausführliche Informationen erhalten Sie online unter www.ekd.de/auslandspfarrstellen.
Für weitere Informationen und Rückfragen zur Ausschreibung steht Ihnen Oberkirchenrat Dr. Olaf Waßmuth (olaf.wassmuth@ekd.de Tel. 0511-2796-8404) und für Fragen zum Dienstverhältnis und Gehalt Herr Willeke, Personalreferat (thies.willeke@ekd.de, Tel. 0511-2796-301) gern zur Verfügung.
Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte ausschließlich auf elektronischem Wege per E-Mail im PDF-Format bis zum 15. Oktober 2024 an die
Evangelische Kirche in Deutschland
Personalreferat
Herrenhäuser Str. 12
30419 Hannover
bewerbungen-ausland@ekd.de

Stellenausschreibung
Auslandsdienst an der Costa Blanca, Spanien

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Das Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sucht zum 1. September 2025 für das Tourismuspfarramt der EKD an der Costa Blanca
eine*n Pfarrer*in oder ein Pfarrpaar
für die Dauer von zunächst 3 Jahren.
An etwa 100 Orten weltweit befinden sich mit der EKD verbundene evangelische Gemeinden, in die die EKD Pfarrerinnen und Pfarrer oder Pfarrpaare entsendet. Hier finden Menschen deutscher Sprache, die vorübergehend oder dauernd im Ausland leben, eine religiöse und kulturelle Heimat.
Das Tourismuspfarramt an der Costa Blanca ist eine Einrichtung der EKD unter dem Dach der „EKD-Tourismusseelsorge in Spanien“. Es hat seinen Sitz (ein Ladenlokal) und seinen Arbeitsschwerpunkt in Dénia, ist aber mit einzelnen Veranstaltungen im gesamten Küstenstreifen zwischen Valencia und Alicante tätig. Als „Gemeinde auf Zeit“ fühlen sich ihm zahlreiche Residente und Semiresidente verbunden. Den Hunderttausenden von deutschsprachigen Urlaubern in der Region sollen niedrigschwellige und gut beworbene Angebote neue und überraschende Begegnungen mit Kirche ermöglichen.
Sie finden Informationen über das Tourismuspfarramt unter https://ev-kicb.com/
Wir wünschen uns:
  • die Gestaltung leicht zugänglicher Gottesdienste mit lebensnahen Predigten,
  • die Entwicklung und (auch digitale) Bewerbung attraktiver Angebote in der missionarisch orientierten Arbeit mit Touristen,
  • ausgeprägte kommunikative Kompetenz und ökumenische Offenheit,
  • überdurchschnittliches Organisationstalent und betriebswirtschaftliches Denken verbunden mit der Fähigkeit zum Führen eines Funktionspfarramtes ohne Kirchenvorstand,
  • die Weiterentwicklung der Strukturen, Gewinnung von Ehrenamtlichen und Fundraising.
Das bringen Sie mit:
  • Sie befinden sich in einem öffentlich-rechtlichen Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit, aus dem heraus ein Einsatz in einer Auslandsgemeinde erfolgen kann, selbstverständlich sind Sie damit Mitglied der evangelischen Kirche.
  • Sie besitzen mehrjährige Erfahrung in der Leitung eines Gemeindepfarramtes.
  • Sie haben gute Kenntnisse der spanischen Sprache oder sind bereit, diese zu erwerben (ein von der EKD finanzierter Intensivkurs wird vor Dienstbeginn angeboten).
  • Sie haben einen Führerschein und sind bereit zu langen Autofahrten (Dienstwagen vorhanden).
Darauf können Sie sich freuen:
  • ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet mit großer Gestaltungsfreiheit,
  • ein Pfarrdienstverhältnis auf Zeit in Vollzeit bei der EKD – zunächst befristet bis zum 31. August 2028 mit einer Pfarrbesoldung bis zu Besoldungsgruppe A 14 BVG-EKD,
  • Leistungen nach der Entsendungsbeihilfeverordnung,
  • eine Pfarrwohnung und ein Dienstwagen.
Ausschreibungsunterlagen und ausführliche Informationen erhalten Sie online unter www.ekd.de/auslandspfarrstellen.
Für weitere Informationen und Rückfragen zur Ausschreibung steht Ihnen Oberkirchenrat Dr. Olaf Waßmuth, Tel. 0511 2796-8404) und für Fragen zum Dienstverhältnis und Gehalt Herr Willeke, Personalreferat (thies.willeke@ekd.de, Tel. 0511 2796-301) gern zur Verfügung.
Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte ausschließlich auf elektronischem Wege per E-Mail im PDF-Format bis zum 15. Oktober 2024 an die
Evangelische Kirche in Deutschland
Personalreferat
Herrenhäuser Str. 12
30419 Hannover
bewerbungen-ausland@ekd.de

Stellenausschreibung
Auslandsdienst in Honkong und Shanghai, China

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Das Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sucht zum 1. August 2025 für die Evangelische Gemeinde in Hongkong und Shanghai mit Stellenanteil von jeweils 50% je Gemeinde
eine*n Pfarrer*in oder ein Pfarrpaar
für die Dauer von zunächst 3 Jahren.
An etwa 100 Orten weltweit befinden sich mit der EKD verbundene evangelische Gemeinden, in die die EKD Pfarrerinnen und Pfarrer oder Pfarrpaare entsendet. Hier finden Menschen deutscher Sprache, die vorübergehend oder dauernd im Ausland leben, eine religiöse und kulturelle Heimat. Die Gemeinden in Shanghai und Hongkong sind kleine Auslandsgemeinden mit je stark engagierten Gemeindekirchenräten und weiteren ehrenamtlichen Mitgliedern. Die Gemeindemitglieder sind hauptsächlich Expatriates, die für eine begrenzte Zeit in Shanghai oder Hongkong leben, sowie dauerhaft ansässige und ältere Eingewanderte. Beide Gemeinden bieten gelebte Ökumene mit großem Schwerpunkt auf der Kirchenmusik und Chorarbeit. Die Gemeinde in Hongkong (EGDSHK) besteht seit 1965. Die Gottesdienste finden meistens in der German Swiss International School statt. Hongkong ist eine pulsierende asiatische Metropole, die zentrumsnah Strände und Berge mit hohem Freizeitwert bietet. Weitere Infos: www.auslandsgemeinde.hong-kong.elk-wue.de /
Die Gemeinde in Shanghai (DCGS) ist eine in 2001 gegründete ökumenische Gemeinde, in deren Rahmen die deutschsprachigen kirchlichen Aktivitäten beider christlicher Konfessionen angeboten werden. Gottesdienste finden in zentrumsnahen Kirchen statt. Shanghai ist eine moderne und bestens vernetzte Wirtschaftsmetropole mit großem Hafen und kulturelles Zentrum. Weitere Infos: www.dcgs.net/
Die Kirchengemeinden wünschen sich:
  • Gestaltung der sonntäglichen Gottesdienste in traditionellen und modernen Formen mit einem Faible für Kirchenmusik - in enger Zusammenarbeit mit den katholischen Amtskollegen,
  • Innovatives Gestalten und Begleiten von Gemeindeveranstaltungen mit dem Schwerpunkt in der Gewinnung neuer Mitglieder z.B. Exkursionen,Erwachsenenbildung, auch Angebote in Kreisen/Gruppen,
  • Schulung und Begleitung der Ehrenamtlichen,
  • interkulturelle Kompetenz und politisches Fingerspitzengefühl,
  • Fähigkeit und Bereitschaft zum Networking innerhalb und außerhalb der Gemeinden,
  • Freude am mobilen Arbeiten und Organisationstalent, da die Stelle ein hohes Reiseaufkommen mit sich bringt,
  • digitale/mediale Kompetenz im kirchlichen Spektrum.
Das bringen Sie mit:
  • Sie befinden sich in einem öffentlich-rechtlichen Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit, aus dem heraus ein Einsatz in einer Auslandsgemeinde erfolgen kann, selbstverständlich sind Sie damit Mitglied der evangelischen Kirche.
  • Sie besitzen mehrjährige Erfahrung in der Leitung eines Gemeindepfarramtes
  • Sie haben sehr gute Kenntnisse in der englischen Sprache
Darauf können Sie sich freuen:
  • ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet mit großer Gestaltungsfreiheit,
  • ein öffentlich-rechtliches Entsendungsverhältnis auf Zeit in Vollzeit bei der EKD,
  • Leistungen nach der Entsendungsbeihilfeverordnung, z. B. Vorbereitung auf die Entsendung, verschiedene Beihilfen, Begleitung während der Entsendung.
Ausschreibungsunterlagen und ausführliche Informationen erhalten Sie online unter www.ekd.de/auslandspfarrstellen.
Für weitere Informationen und Rückfragen zur Ausschreibung steht Ihnen Oberkirchenrätin Ute Hedrich (Ute.Hedrich@ekd.de, Tel. 0511 2796-8231) und für Fragen zum Dienstverhältnis und Gehalt Herr Willeke, Personalreferat (thies.willeke@ekd.de, Tel. 0511 2796-301) gern zur Verfügung.
Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte ausschließlich auf elektronischem Wege per E-Mail im PDF-Format bis zum 15. Oktober 2024 an die
Evangelische Kirche in Deutschland
Personalreferat
Herrenhäuser Str. 12
30419 Hannover
bewerbungen-ausland@ekd.de

Stellenausschreibung
Auslandsdienst in Kopenhagen, Dänemark

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Das Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sucht zum 1. August 2025 für die Sankt Petri Kirche – Deutschsprachige Gemeinde in der dänischen Volkskirche
eine*n Pfarrer*in oder ein Pfarrpaar
für die Dauer von zunächst sechs Jahren.
An etwa 100 Orten weltweit befinden sich mit der EKD verbundene evangelische Gemeinden, in die die EKD Pfarrerinnen und Pfarrer oder Pfarrpaare entsendet. Hier finden Menschen deutscher Sprache, die vorübergehend oder dauernd im Ausland leben, eine religiöse und kulturelle Heimat.
Die traditionsreiche St. Petri Gemeinde wird 2025 450 Jahre alt, ist aber eine lebendige, generationenübergreifende Gemeinde, die mit ihrer zentral gelegenen Kirche – der ältesten in Kopenhagen – fest im Leben der Stadt verankert ist. Sie ist Teil der Dänischen Folkekirke.
Sie finden Informationen über die Gemeinde unter www.sankt-petri.dk.
Die Kirchengemeinde wünscht sich:
  • ansprechende Gottesdienste und Andachten, Arbeit mit Kindern und Eltern im Team, zugewandte Senioren- und Frauen-/Männerarbeit,
  • Engagement bei der Gestaltung einer zeitgemäßen Konfirmanden- und Kindergottesdienstarbeit und beim Erteilen des Religionsunterrichts an der Sankt Petri Schule,
  • Führung der Gemeinde; Finanz- und Hausverwaltung in enger Zusammenarbeit mit dem Kirchenrat,
  • Pflege und Förderung der ökumenischen Beziehungen, Zusammenarbeit mit diplomatischen Vertretungen und internationalen Organisationen; Engagement bei der Zusammenarbeit mit den deutschen und dänischen Partnern von Sankt Petri, insbesondere mit der Sankt Petri Schule,
  • engagierte Betreuung von Projekten, Fundraising und Gemeindesozialarbeit,
  • Bereitschaft zur Förderung der vielfältigen Kirchenmusik an Sankt Petri.
Das bringen Sie mit:
  • Sie befinden sich in einem öffentlich-rechtlichen Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit, aus dem heraus ein Einsatz in einer Auslandsgemeinde erfolgen kann, selbstverständlich sind Sie damit Mitglied der evangelischen Kirche.
  • Sie besitzen mehrjährige Erfahrung in der Leitung eines Gemeindepfarramtes.
  • Sie haben sehr gute Kenntnisse in der dänischen Sprache bzw. sind bereit, diese zu erwerben (ein von der EKD finanzierter Intensivkurs wird vor Dienstbeginn angeboten).
Darauf können Sie sich freuen:
  • ein aufgeschlossenes, aktives Leitungsgremium und eine lebendige, interessierte Gemeinde,
  • ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet mit großer Gestaltungsfreiheit,
  • das Kennenlernen der dänischen Folkekirke und die Zusammenarbeit mit weiteren ökumenischen Partnern,
  • die Vernetzung mit vielen deutschen Organisationen und Vertretungen,
  • eine vibrierende Metropole mit attraktivem Umland,
  • eine großzügige Pfarrwohnung mitten im Zentrum Kopenhagens,
  • ein öffentlich-rechtliches Entsendungsverhältnis auf Zeit in Vollzeit bei der EKD,
  • Leistungen nach der Entsendungsbeihilfeverordnung.
Ausschreibungsunterlagen und ausführliche Informationen erhalten Sie online unter www.ekd.de/auslandspfarrstellen.
Für weitere Informationen und Rückfragen zur Ausschreibung steht Ihnen OKR Dr. Olaf Waßmuth (olaf.wassmuth@ekd.de, Tel. 0511 2796-8404) und für Fragen zum Dienstverhältnis und Gehalt Herr Thies Willeke, Personalreferat (thies.willeke@ekd.de, Tel. 0511 2796-301) gern zur Verfügung.
Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte ausschließlich auf elektronischem Wege per E-Mail im PDF-Format bis zum 15. Oktober 2024 an die
Evangelische Kirche in Deutschland
Personalreferat
Herrenhäuser Str. 12
30419 Hannover
bewerbungen-ausland@ekd.de

Stellenausschreibung
Auslandsdienst im Pfarrdienstbereich London-West, Großbritannien

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Das Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sucht zum 1. August 2025 für die Evangelische Synode deutscher Sprache in Großbritannien
eine*n Pfarrer*in für den Pfarramtsbereich London-West
für die Dauer von zunächst sechs Jahren.
An etwa 100 Orten weltweit befinden sich mit der EKD verbundene evangelische Gemeinden, in die die EKD Pfarrerinnen und Pfarrer oder Pfarrpaare entsendet. Hier finden Menschen deutscher Sprache, die vorübergehend oder dauernd im Ausland leben, eine religiöse und kulturelle Heimat.
Der Pfarramtsbereich London-West umfasst die Gemeinde Christuskirche London-Knightsbridge mit einer Gruppe in Reading und in Petersham sowie die Gemeinde Oxford. Zu den Gemeinden gehören sowohl langjährige Residenten als auch zahlreiche junge (Akademiker-)Familien, die befristet in der Region leben und häufig im Finanz- oder Bildungssektor tätig sind.
Sie finden Informationen über die Gemeinden im Pfarramtsbereich London-West unter www.ev-kirche-london-west.org.uk.
Die Kirchengemeinden wünschen sich:
  • ansprechende Gottesdienste und Andachten, Arbeit mit Kindern und Eltern im Team, zugewandte Senioren- und Frauen-/Männerarbeit,
  • Führung der Gemeinde; Finanz- und Hausverwaltung in enger Zusammenarbeit mit den Kirchenvorständen,
  • Pflege und Förderung der ökumenischen Beziehungen, Zusammenarbeit mit diplomatischen Vertretungen, internationalen und deutschen Organisationen,
  • engagierte Betreuung von Projekten, Fundraising und Gemeindesozialarbeit,
  • Interesse an der Förderung musikalischer Arbeit im Gemeindeleben,
  • Bereitschaft zur Übernahme von synodalen Aufgaben,
  • Bereitschaft zu häufigen Dienstreisen.
Das bringen Sie mit:
  • Sie befinden sich in einem öffentlich-rechtlichen Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit, aus dem heraus ein Einsatz in einer Auslandsgemeinde erfolgen kann, selbstverständlich sind Sie damit Mitglied der evangelischen Kirche.
  • Sie besitzen mehrjährige Erfahrung in der Leitung eines Gemeindepfarramtes.
  • Sie haben sehr gute Kenntnisse in der englischen Sprache.
Darauf können Sie sich freuen:
  • ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet mit großer Gestaltungsfreiheit,
  • aufgeschlossene, engagierte Kirchenvorstände,
  • eine der beiden deutschsprachigen Pfarramtsbereiche in der aufregenden Großregion London,
  • vielfältige ökumenische und kulturelle Möglichkeiten,
  • ein großzügiges, modernisiertes Pfarrhaus im Stadtteil Barnes,
  • ein öffentlich-rechtliches Entsendungsverhältnis auf Zeit in Vollzeit bei der EKD,
  • Leistungen nach der Entsendungsbeihilfeverordnung.
Ausschreibungsunterlagen und ausführliche Informationen erhalten Sie online unter www.ekd.de/auslandspfarrstellen.
Für weitere Informationen und Rückfragen zur Ausschreibung steht Ihnen OKR Dr. Olaf Waßmuth (olaf.wassmuth@ekd.de, Tel. 0511 2796-8404) und für Fragen zum Dienstverhältnis und Gehalt Herr Thies Willeke, Personalreferat (thies.willeke@ekd.de, Tel. 0511 2796-301) gern zur Verfügung.
Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte ausschließlich auf elektronischem Wege per E-Mail im PDF-Format bis zum 15. Oktober 2024 an die
Evangelische Kirche in Deutschland
Personalreferat
Herrenhäuser Str. 12
30419 Hannover
bewerbungen-ausland@ekd.de

Stellenausschreibung
Auslandsdienst in Melbourne, Australien

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Das Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sucht zum 1. August 2025 für die Evangelische Gemeinde Melbourne
eine*n Pfarrer*in oder ein Pfarrpaar
für die Dauer von zunächst 6 Jahren.
An etwa 100 Orten weltweit befinden sich mit der EKD verbundene evangelische Gemeinden, in die die EKD Pfarrerinnen und Pfarrer oder Pfarrpaare entsendet. Hier finden Menschen deutscher Sprache, die vorübergehend oder dauernd im Ausland leben, eine religiöse und kulturelle Heimat. Die Deutsche Ev.-Luth. Dreifaltigkeitsgemeinde besteht seit 1853. Sie setzt sich zu einem Großteil aus Einwandererfamilien zusammen. In den letzten Jahren hat sich die Gemeinde verjüngt und ist leicht gewachsen. Die Gemeindemitglieder leben im Großraum Melbourne, einem Gebiet, das sich über mehr als 2000 km² erstreckt und ca. 5 Mio Einwohner hat. Es gibt enge Kontakte zur deutschsprachigen Ev.-Luth. Johannesgemeinde (www.stjohnsgerman.com) und gelegentlich zur deutschsprachigen katholischen Gemeinde in Melbourne. Im der Gemeinde verbundenen Martin Luther Heim (www.martinlutherhomes.com.au) erwarten 90 Seniorinnen und Senioren seelsorgerliche Begleitung in deutscher und englischer Sprache. Sie finden Informationen über die Gemeinde unter www.kirche.org.au
Die Kirchengemeinde wünscht sich:
  • Gestaltung der sonntäglichen Gottesdienste in traditionellen und modernen Formen,
  • innovatives Gestalten und Begleiten von Gemeindeveranstaltungen,
  • Schulung und Begleitung der Ehrenamtlichen,
  • Verständnis für die jeweils besonderen Bedürfnisse von Eingewanderten und Expatriates unterschiedlicher Generationen,
  • ausgezeichnete Teamarbeit mit Haupt- und Ehrenamtlichen,
  • digitale/mediale Kompetenz im kirchlichen Spektrum.
Das bringen Sie mit:
  • Sie befinden sich in einem öffentlich-rechtlichen Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit, aus dem heraus ein Einsatz in einer Auslandsgemeinde erfolgenkann, selbstverständlich sind Sie damit Mitglied der evangelischen Kirche
  • Sie besitzen mehrjährige Erfahrung in der Leitung eines Gemeindepfarramtes
  • Sie haben sehr gute Kenntnisse in der englischen Sprache
Darauf können Sie sich freuen:
  • ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet mit großer Gestaltungsfreiheit,
  • ein öffentlich-rechtliches Entsendungsverhältnis auf Zeit in Vollzeit bei der EKD - …,
  • Leistungen nach der Entsendungsbeihilfeverordnung, z. B. Vorbereitung auf die Entsendung, verschiedene Beihilfen, Begleitung während der Entsendung,
  • ein Team von einer hauptamtlichen Jugendmitarbeiterin, Mitarbeiterinnen im Sekretariat, wie auch einer Vielzahl von engagierten Ehrenamtlichen Menschen in unterschiedlichen Bereichen der Gemeinde,
  • Eine der ältesten Kirchen in Melbourne in zentraler Lage mit einem angegliederten Pfarrhaus …
Ausschreibungsunterlagen und ausführliche Informationen erhalten Sie online unter www.ekd.de/auslandspfarrstellen.
Für weitere Informationen und Rückfragen zur Ausschreibung steht Ihnen Oberkirchenrätin Ute Hedrich (Ute.Hedrich@ekd.de, Tel. 0511 2796 8231) und für Fragen zum Dienstverhältnis und Gehalt Herr Willeke, Personalreferat (thies.willeke@ekd.de, Tel. 0511 2796-301) gern zur Verfügung.
Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte ausschließlich auf elektronischem Wege per E-Mail im PDF-Format bis zum 15. Oktober 2024 an die
Evangelische Kirche in Deutschland
Personalreferat
Herrenhäuser Str. 12
30419 Hannover
bewerbungen-ausland@ekd.de

Stellenausschreibung
Auslandsdienst in Nairobi, Kenia

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Das Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sucht zum 1. September 2025 für die Evangelische Kirchengemeinde in Nairobi
eine*n Pfarrer*in oder ein Pfarrpaar
für die Dauer von zunächst 6 Jahren.
An etwa 100 Orten weltweit befinden sich mit der EKD verbundene evangelische Gemeinden, in die die EKD-Pfarrerinnen und Pfarrer oder Pfarrpaare entsendet. Hier finden Menschen deutscher Sprache, die vorübergehend oder dauernd im Ausland leben, eine religiöse und kulturelle Heimat. Der Gemeinde gehören viele Personen an, die sich nur vorübergehend in Kenia aufhalten (Firmenvertreter, Diplomaten, Lehrer, Entwicklungshelfer und deren Angehörige) und die verschiedenen Konfessionen angehören. Daneben gibt es ständig ansässige deutschsprachige Familien, davon viele in bi-nationalen Ehen. Die Deutschsprachige Evangelische Gemeinde ist der Kenianisch Evangelisch-Lutherischen Kirche (KELC) assoziiert und arbeitet intensiv mit dem deutsch-sprachigen katholischen Seelsorgebereich in großer ökumenischer Offenheit zusammen, die sich auch im gemeindlichen Alltag widerspiegelt. Sie finden Informationen über die Gemeinde unter https://kirchenairobi.org/
Die Kirchengemeinde wünscht sich:
  • ansprechende Gottesdienste und Andachten,
  • Initiative und offene Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Eltern,
  • zugewandte Angebote für Frauen, Männer und Senioren,
  • aufsuchende Seelsorge für Mitglieder der Gemeinde und der deutschen Gemeinschaft,
  • Führung der Gemeinde und der Verwaltung zusammen mit dem Kirchenvorstand,
  • engagierte Unterstützung der Gemeindesozialarbeit,
  • Neugewinnung von Mitgliedern,
  • Pflege und Förderung der ökumenischen Beziehungen, Zusammenarbeit mit diplomatischen Vertretungen und internationalen Organisationen,
  • Religionsunterricht an der Deutschen Schule Nairobi.
Das bringen Sie mit:
  • Sie befinden sich in einem öffentlich-rechtlichen Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit, aus dem heraus ein Einsatz in einer Auslandsgemeinde erfolgen kann, selbstverständlich sind Sie damit Mitglied der evangelischen Kirche.
  • Sie besitzen mehrjährige Erfahrung in der Leitung eines Gemeindepfarramtes.
  • Sie haben sehr gute Kenntnisse in der englischen Sprache.
Darauf können Sie sich freuen:
  • ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet mit großer Gestaltungsfreiheit,
  • ein öffentlich-rechtliches Entsendungsverhältnis auf Zeit in Vollzeit bei der EKD – zunächst befristet bis zum 31. August 2031,
  • Leistungen nach der Entsendungsbeihilfeverordnung, z. B. Umzugs-, Reise- und Schulbeihilfen.
Ausschreibungsunterlagen und ausführliche Informationen erhalten Sie online unter www.ekd.de/auslandspfarrstellen.
Für weitere Informationen und Rückfragen zur Ausschreibung steht Ihnen Referatsleiter OKR Marc Reusch (marc.reusch@ekd.de, Tel. 0511 2796 8409) und für Fragen zum Dienstverhältnis und Gehalt Herr Willeke, Personalreferat (thies.willeke@ekd.de, Tel. 0511 2796 301) gern zur Verfügung.
Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte ausschließlich auf elektronischem Wege per E-Mail im PDF-Format bis zum 15. Oktober 2024 an die
Evangelische Kirche in Deutschland
Personalreferat
Herrenhäuser Str. 12
30419 Hannover
bewerbungen-ausland@ekd.de

Stellenausschreibung
Auslandsdienst in Toulouse, Frankreich

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Das Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sucht zum 1. September 2025 für die Deutschsprachige Evangelische Gemeinde Toulouse
eine*n Pfarrer*in oder ein Pfarrpaar
für die Dauer von zunächst sechs Jahren.
An etwa 100 Orten weltweit befinden sich mit der EKD verbundene evangelische Gemeinden, in die die EKD Pfarrerinnen und Pfarrer oder Pfarrpaare entsendet. Hier finden Menschen deutscher Sprache, die vorübergehend oder dauernd im Ausland leben, eine religiöse und kulturelle Heimat.
Die Deutschsprachige Evangelische Gemeinde Toulouse ist eine überwiegend junge Gemeinde mit einem motivierten Vorstand, dessen Arbeit durch viele Ehrenamtliche unterstützt wird. Der Schwerpunkt des Dienstes liegt im Großraum Toulouse.
Sie finden Informationen über die Gemeinde unter www.deg-toulouse.fr.
Die Kirchengemeinde wünscht sich:
  • ansprechende Gottesdienste und Andachten, Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Eltern im Team, zugewandte Senioren- und Frauen- /Männerarbeit,
  • Führung der Gemeinde; Finanz- und Hausverwaltung in enger Zusammenarbeit mit dem Kirchenvorstand,
  • Pflege und Förderung der ökumenischen Beziehungen im internationalen Umfeld,
  • hohes Engagement und überdurchschnittliche Erfahrung im Gemeindeaufbau; Bereitschaft zur Mitglieder- und Spendenwerbung und Motivation von Ehrenamtlichen,
  • gute seelsorgerliche Kompetenz,
  • engagierte Betreuung von Projekten, Fundraising und Gemeindesozialarbeit.
Das bringen Sie mit:
  • Sie befinden sich in einem öffentlich-rechtlichen Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit, aus dem heraus ein Einsatz in einer Auslandsgemeinde erfolgen kann, selbstverständlich sind Sie damit Mitglied der evangelischen Kirche.
  • Sie besitzen mehrjährige Erfahrung in der Leitung eines Gemeindepfarramtes.
  • Sie haben sehr gute Kenntnisse in der französischen Sprache bzw. sind bereit, diese zu erwerben (ein von der EKD finanzierter Intensivkurs wird vor Dienstbeginn angeboten).
Darauf können Sie sich freuen:
  • eine moderne, aufgeschlossene, aktive Gemeinde und einen konstruktiv mitwirkenden Kirchenvorstand,
  • ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet mit großer Gestaltungsfreiheit,
  • eine einladende Ökumene, insbesondere mit der Église Protestante Unie de France vor Ort,
  • eine Stadt und Region mit einer großen Tradition und Anziehungskraft, in der sich gut leben und arbeiten lässt,
  • ein öffentlich-rechtliches Entsendungsverhältnis auf Zeit in Vollzeit bei der EKD,
  • Leistungen nach der Entsendungsbeihilfeverordnung.
Ausschreibungsunterlagen und ausführliche Informationen erhalten Sie online unter www.ekd.de/auslandspfarrstellen.
Für weitere Informationen und Rückfragen zur Ausschreibung steht Ihnen OKR Dr. Olaf Waßmuth (olaf.wassmuth@ekd.de, Tel. 0511 2796-8404) und für Fragen zum Dienstverhältnis und Gehalt Herr Thies Willeke, Personalreferat (thies.willeke@ekd.de, Tel. 0511 2796-301) gern zur Verfügung.
Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte ausschließlich auf elektronischem Wege per E-Mail im PDF-Format bis zum 15. Oktober 2024 an die
Evangelische Kirche in Deutschland
Personalreferat
Herrenhäuser Str. 12
30419 Hannover
bewerbungen-ausland@ekd.de

Stellenausschreibung
Auslandsdienst in Windhoek I, Namibia

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Das Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sucht zum 1. September 2025 für die Evangelische Gemeinde in Windhoek
eine*n Pfarrer*inoder ein Pfarrpaar
für die Dauer von zunächst 6 Jahren.
An etwa 100 Orten weltweit befinden sich mit der EKD verbundene evangelische Gemeinden, in die die EKD-Pfarrerinnen und Pfarrer oder Pfarrpaare entsendet. Hier finden Menschen deutscher Sprache, die vorübergehend oder dauernd im Ausland leben, eine religiöse und kulturelle Heimat. Die Gemeinde Windhoek hat zwei Gottesdienststätten in der Stadt an denen unterschiedlich gestaltete Gottesdienste gefeiert werden. Die Verkündigungssprache ist zumeist Deutsch, aber bei Kasualien wird auch Englisch angefragt. Da es sich um ein Teampfarramt handelt, das durch mehrere Pfarrer*innen bedient wird, sind die Aufgaben sehr vielschichtig und können je nach Begabung verteilt werden. Da gleichzeitig noch eine zweite Stelle in Windhoek vakant ist, ist diese Ausschreibung auch besonders für Pfarrpaare geeignet. Weitere Informationen über die Gemeinde finden Sie unter www.elcin-gelc.org.
Die Kirchengemeinde wünscht sich:
  • Gestaltung von Gottesdiensten und Andachten in vielfältiger Form für alle Altersgruppen der Gemeinde,
  • Gemeinde- und Verwaltungsleitung,
  • seelsorgerische Arbeit bei Menschen zu Hause, in den Krankenhäusern und Altersheimen,
  • Seniorenarbeit der Gemeinde sowie in Altersheimen,
  • Betreuung von Hauskreisen,
  • Leitung und Begleitung des Besuchsdienstes,
  • Unterstützung und Aufbau der kirchenmusikalischen Arbeit,
  • Betreuung von Farmbezirken um Windhoek,
  • Gottesdienste und Verbindungsarbeit mit der Inner City Lutheran Congregation, welche durch die drei lutherischen Kirchen getragen wird,
  • Verbindung zu den lutherischen Schwesterkirchen im Lande suchen und fördern.
Das bringen Sie mit:
  • Sie befinden sich in einem öffentlich-rechtlichen Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit, aus dem heraus ein Einsatz in einer Auslandsgemeinde erfolgen kann, selbstverständlich sind Sie damit Mitglied der evangelischen Kirche.
  • Sie besitzen mehrjährige Erfahrung in der Leitung eines Gemeindepfarramtes.
  • Sie haben sehr gute Kenntnisse in der englischen Sprache.
Darauf können Sie sich freuen:
  • ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet mit großer Gestaltungsfreiheit,
  • ein öffentlich-rechtliches Entsendungsverhältnis auf Zeit in Vollzeit bei der EKD – zunächst befristet bis zum 31. August 2031,
  • Leistungen nach der Entsendungsbeihilfeverordnung, z. B. Umzugs- und Reise- und Schulbeihilfen.
Ausschreibungsunterlagen und ausführliche Informationen erhalten Sie online unter www.ekd.de/auslandspfarrstellen.
Für weitere Informationen und Rückfragen zur Ausschreibung steht Ihnen Referatsleiter OKR Marc Reusch (marc.reusch@ekd.de, Tel. 0511 2796-8409) und für Fragen zum Dienstverhältnis und Gehalt Herr Willeke, Personalreferat (thies.willeke@ekd.de, Tel. 0511 2796-301) gern zur Verfügung.
Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte ausschließlich auf elektronischem Wege per E-Mail im PDF-Format bis zum 15. Oktober 2024 an die
Evangelische Kirche in Deutschland
Personalreferat
Herrenhäuser Str. 12
30419 Hannover
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Stellenausschreibung
Auslandsdienst in Windhoek II und Kooperationsgemeinden, Namibia

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Das Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sucht zum 1. September 2025 für die Evangelische Gemeinde in Windhoek und weitere Gemeinden
eine*n Pfarrer*in oder ein Pfarrpaar
für die Dauer von zunächst 6 Jahren.
An etwa 100 Orten weltweit befinden sich mit der EKD verbundene evangelische Gemeinden, in die die EKD-Pfarrerinnen und Pfarrer oder Pfarrpaare entsendet. Hier finden Menschen deutscher Sprache, die vorübergehend oder dauernd im Ausland leben, eine religiöse und kulturelle Heimat. Betreut werden neben der Gemeinde Windhoek die Gemeinden Okahandja, Gobabis, Maltahöhe und Lüderitzbucht. Dies beinhaltet regelmäßige Gottesdienste, Kasualien und Gemeindeaufbauarbeit für die im Land verteilten Gemeinden. Daher beinhaltet das Aufgabengebiet längere Fahrstrecken. Die Verkündigungssprache ist zumeist Deutsch, bei Kasualien wird auch Englisch angefragt. Da es sich um ein Teampfarramt handelt, das durch mehrere Pfarrer*innen bedient wird, sind die Aufgaben sehr vielschichtig und können je nach Begabung verteilt werden. Da gleichzeitig noch eine zweite Stelle in Windhoek vakant ist, ist diese Ausschreibung auch besonders für Pfarrpaare geeignet. Sie finden Informationen über die Gemeinden unter www.elcin-gelc.org.
Die Kirchengemeinde wünscht sich:
  • Gestaltung von Gottesdiensten und Andachten in vielfältiger Form für alle Altersgruppen der Gemeinde,
  • Kinder- und Jugendarbeit in Abstimmung mit dem Jugenddiakon im gesamten Kooperationsgebiet,
  • Betreuung von Farmbezirken um Windhoek und in der Kooperationsgemeinschaft,
  • Ausarbeitung und Umsetzung von Tourismuskonzepten, vor allem im Zusammenhang mit der Christuskirche,
  • Interesse an der Auseinandersetzung mit der Kolonialgeschichte Namibias und die Bereitschaft, über diese ins Gespräch zu kommen und Brücken der Verständigung und Versöhnung zu suchen,
  • Mitarbeit am Leitbild der Gemeinde,
  • Kontakte zu deutschsprachigen und deutschen Institutionen (z. B. deutsche Botschaft, Deutsche Höhere Privatschule Windhoek, deutschsprachige Schulen etc.) halten und fördern.
Das bringen Sie mit:
  • Sie befinden sich in einem öffentlich-rechtlichen Pfarrdienstverhältnis auf Lebenszeit, aus dem heraus ein Einsatz in einer Auslandsgemeinde erfolgen kann, selbstverständlich sind Sie damit Mitglied der evangelischen Kirche.
  • Sie besitzen mehrjährige Erfahrung in der Leitung eines Gemeindepfarramtes.
  • Sie haben sehr gute Kenntnisse in der englischen Sprache.
Darauf können Sie sich freuen:
  • ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet mit großer Gestaltungsfreiheit,
  • ein öffentlich-rechtliches Entsendungsverhältnis auf Zeit in Vollzeit bei der EKD – zunächst befristet bis zum 31. August 2031,
  • Leistungen nach der Entsendungsbeihilfeverordnung, z. B. Umzugs- und Reise- und Schulbeihilfen.
Ausschreibungsunterlagen und ausführliche Informationen erhalten Sie online unter www.ekd.de/auslandspfarrstellen.
Für weitere Informationen und Rückfragen zur Ausschreibung steht Ihnen Referatsleiter OKR Marc Reusch (marc.reusch@ekd.de, Tel. 0511 2796-8409) und für Fragen zum Dienstverhältnis und Gehalt Herr Willeke, Personalreferat (thies.willeke@ekd.de, Tel. 0511 2796-301) gern zur Verfügung.
Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte ausschließlich auf elektronischem Wege per E-Mail im PDF-Format bis zum 15. Oktober 2024 an die
Evangelische Kirche in Deutschland
Personalreferat
Herrenhäuser Str. 12
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Herausgegeben vom Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland in Hannover.
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Das »Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Deutschland« erscheint in der Regel monatlich.
Satz und Druck: Kirchenamt der EKD • Herrenhäuser Str. 12 • 30419 Hannover